Merkblatt Elektroakustische Alarmierungseinrichtung – Voice Alarm (Auszug)

Begriffsbestimmung:

Alarmierungseinrichtungen (EA) gemäß DIN VDE 0833 Teil 1, Ziff. 2.3 (Ausgabe 1/89) dienen als Elektrische Alarmierungseinrichtungen dem Herbeiruf von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder zur Warnung von Personen. Sie können Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein.

Erläuterung zu 2.3:

Es werden nur Alarmierungseinrichtungen – und nicht mehr Alarmierungsanlagen angesprochen, die Teil oder Zusatzeinrichtung einer GMA sind.

Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung u. a. Sicherheitsanlagen erkennen Gefahren und Bedrohungen und melden sie.

Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen können unmittelbare und zielgerichtete Informationen an die von der Gefahr betroffenen Personengruppen verzugsfrei geben und Einsatzkräfte, die mit der Gefahrenbekämpfung betraut sind, steuern – man spricht von Voice Alarm.

Anwendungsbereich:
Die elektroakustische Alarmierungseinrichtung als Voice Alarm Anlage ist Bestandteil der sicherheitstechnischen Einrichtungen einer baulichen Anlage und wird insbesondere eingesetzt in:

 Hochhäusern

 Verkaufsstätten

 Versammlungsstätten

 Schulen und Sportstätten

 Krankenhäusern

 Hotels und Gaststätten etc.

 Industriegebäude