Merkblatt Elektroakustische Alarmierungseinrichtung – Voice Alarm (Auszug) |
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Begriffsbestimmung: Alarmierungseinrichtungen (EA) gemäß DIN VDE 0833 Teil 1, Ziff. 2.3 (Ausgabe 1/89) dienen als Elektrische Alarmierungseinrichtungen dem Herbeiruf von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder zur Warnung von Personen. Sie können Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein. |
Erläuterung zu 2.3:
Es werden nur Alarmierungseinrichtungen – und nicht mehr Alarmierungsanlagen angesprochen, die Teil oder Zusatzeinrichtung einer GMA sind.
Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung u. a. Sicherheitsanlagen erkennen Gefahren und Bedrohungen und melden sie.
Elektroakustische
Alarmierungseinrichtungen können unmittelbare und zielgerichtete
Informationen an die von der Gefahr betroffenen Personengruppen
verzugsfrei geben und Einsatzkräfte, die mit der Gefahrenbekämpfung
betraut sind, steuern – man spricht von Voice Alarm.
Anwendungsbereich:
Die elektroakustische
Alarmierungseinrichtung als Voice Alarm Anlage ist Bestandteil der
sicherheitstechnischen Einrichtungen einer baulichen Anlage und wird
insbesondere eingesetzt in:
Hochhäusern |
Verkaufsstätten |
Versammlungsstätten |
Schulen und Sportstätten |
Krankenhäusern |
Hotels und Gaststätten etc. |
Industriegebäude |